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Bitte senden Sie es schriftlich oder per E-Mail an unsere Kassiererin Ronja Schultis, E-Mail
Nach Eingang der Kündigung, erhalten Sie von Frau Haberstroh eine schriftliche Bestätigung. Falls diese nicht innerhalb von vier Wochen bei Ihnen ankommt, prüfen Sie Ihren Spamordner oder setzen sich nochmals mit Frau Haberstroh in Verbindung. Erst mit dieser Bestätigung ist die Kündigung vollständig. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung zum 31.12. des aktuellen Jahres bei uns eingegangen sein muss und zum Folgejahr gültig wird (siehe unsere Satzung).
Bei Reklamationen möchten wir Sie bitten, sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen und von einer Rücklastschrift durch Ihre Bank abzusehen, da dies hohe Gebühren beinhaltet. Bitte lassen Sie uns zeitlgeich mit Ihrer Reklamation eine Kopie Ihrer Kündigung und unsere schriftliche Bestätigung der Kündigung zur Prüfung zukommen.
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